GEMA

Grundsätzliches

Jedes Musikstück hat einen Urheber. Auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland werden die Rechte der Urheber durch die GEMA geschützt .“GEMA“ steht für „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“.
Die GEMA verlangt daher für die Darbietung von GEMA-pflichtigem Liedgut zum Teil erhebliche Gebühren.
Die Mitgliedschöre im Fränkischen Sängerbund und im Sängerkreis Erlangen-Forchheim haben aber die Möglichkeit, von dieser GEMA-Gebühr befreit zu werden.
Die Veranstaltung ist mit einem Formular nach Stattfinden bei der Geschäftsstelle des Fränkischen Sängerbundes anzumelden. Dieses Formular ist bei der Geschäftsstelle des Fränkischen Sängerbundes direkt oder im Internet auf der Homepage des Fränkischen Sängerbundes abruf- bar.
Ferner ist die Meldung des dargebotenen Musikprogramms verpflichtend. Sie fügen entweder ein Programm des Abends bei oder listen die Konzertbeiträge einfach auf einem Schreiben auf.

WICHTIG Welche Veranstaltungen sind nun beim Fränkischen Sängerbund anzumelden?

  • „Chorveranstaltungen“ und „Chorveranstaltungen mit geselligem Teil“-Sämtliche Konzerte von Chorvereinigungen, wenn die Chorvereinigung alleiniger Veranstalter ist
  • Gesellige Veranstaltungen in Räumen bis 150 qm, wenn nur Vereinsmitglieder und zum Hausstand gehörende Personen teilnehmen, kein Eintritt oder sonstiger Unkostenbeitrag erhoben wird, und die Mitwirkenden keine Vergütung erhalten
  • Theaterabende, wenn vor Beginn, in der Pause und nach Abschluss nicht mehr als 6 Chorwerke vorgetragen werden, die Mitwirkenden keine Vergütung erhalten, der Eintritt 3 EUR nicht übersteigt
  • Umzugsmusik bei Sängerfesten oder Jubiläen
  • Festakte bei offiziellen Gelegenheiten, wenn Ansprachen, Ehrungen etc. musikalisch umrahmt werden. Ausgenommen sind Festkommerse bzw. Festbankette vor oder bei Jubiläumsfesten
  • Freundschaftssingen, Singen auf öffentlichen Plätzen, Gutachtersingen, wenn kein Eintritt oder sonstiger Unkostenbeitrag erhoben wird, die Mitwirkenden keine Vergütung erhalten, und die Veranstaltung ohne Wirtschaftsbetrieb stattfindet
  • Wohltätigkeitssingen in Krankenhäusern, Altenheimen und Gefängnissen, wenn …..- siehe oben unter Freundschaftssingen.

Diese Veranstaltungen können nicht beim Fränkischen Sängerbund angemeldet werden:

  • Reine gesellige Veranstaltungen

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Fränkischen Sängerbundes.
Fränkischer Sängerbund e.V. – Bahnhofstraße 30 – 96450 Coburg
Tel.: 09561 / 94499 – Fax: 09561 / 75580 – E-Mail: fsb.coburg@t-online.de
oder informieren Sie sich im Internet unter der Homepage des Fränkischen Sängerbundes:
www.fsb-online.de Dort erhalten Sie auch das entsprechende Formular zur GEMA-Meldung von Konzerten,
die von der GEMA-Gebühr befreit werden sollen.
Im übrigen wenden Sie sich bitte an die GEMA direkt:
GEMA Bezirksdirektion Mittelfranken
Johannisstraße 1 – 90419 Nürnberg
Tel: 0911 / 93359 – 291 – Fax: 0911 / 93359 – 254 – E-Mail: bd-n@gema.de