Ehrungsanträge

Ehrungsanträge mindestens 8 Wochen vor Ehrungsabend !

Grundsätzliches

Eine wesentliche und schöne Aufgabe der Kreisvorstandschaft des Sängerkreises Erlangen-Forchheim ist es, langjährig aktive Mitglieder in den Mitgliedschören, der auch die Mitgliedschöre selbst, für die Treue zum Chorgesang und zu den Dachverbänden auszuzeichnen.
Diese Ehrungen müssen jedoch beantragt werden.

Verfahren

1. Chor arbeit mit OVERSO:

Mit der Einführung von OVERSO sind Ehrungsanträge nur noch in OVERSO zu beantragen. In der Regel sind die zu ehrenden Sängerinnen und Sänger schon aufgelistet. Der Antrag geht automatisch an die Geschäftsstelle in Coburg, die dann auch die Urkunden versendet. Das schließt auch die vom DCV ein.

2. Der Chor arbeitet nicht mit OVERSO

Hier muss der Antrag wie bisher manuell in Papierform erstellt werden und rechtzeitig vor dem Termin an der Sängerkreisvorstand versandt werden.

Sollte ein Mitglied des Sängerkreisvorstandes die Ehrungen vornehmen, so ist eine schriftliche Anfrage ebenfalls 8 Wochen vor dem Termin an Sängerkreisvorstand zu senden.