Aktuelles
Förderprogramme
weitere Förderung von Kinder- und Jugendchören
- Grundsätzliches:
Der Sängerkreis Erlangen-Forchheim sieht eine seiner Hauptaufgaben darin, die Jugendarbeit im Sängerkreis zu fördern. Dazu gehört u.a. einen Anreiz zu schaffen, mehr Kinder und Jugendliche für das Singen zu gewinnen. Um das zu erreichen, hat der Kreisvorstand eine weitere Aktion beschlossen:
- Aktion zur Förderung der Jugend:
Der Sängerkreis erhält von den Landkreisen ERH und Forchheim Zuschüsse für die Jugendarbeit. Diese werden auf Antragsstellung an die Kinder- und Jugendchöre gemäß deren Richtlinien weitergegeben. Überstieg die Zuschusssumme der Anträge die Mittel des jeweiligen Landkreises, so wurde der Zuschuss entsprechend gekürzt. Diese Kürzung entfällt zukünftig.
Darüber hinaus wird Folgendes gefördert:
- Fahrt- und Eintrittskosten bei Ausflügen mit €5,00 pro teilnehmendes aktives Kind / Jugendlichen
- Geschenke zu besonderen Anlässen wie Weihnachtsfeier mit €2,00 pro teilnehmendes aktives Kind / Jugendlichen
- Neue Chorkleidung (T-Shirts); über die Höhe entscheidet die Vorstandschaft.
- Antrag und Zusage
Der Antrag ist unmittelbar nach der Maßnahme formlos beim Schatzmeister des Sängerkreises mit folgenden Angaben einzureichen:
- Name des Chores und des Hauptchores
- Datum der Maßnahme
- Kosten der Maßnahme
- Kontoverbindung des Chores
Folgend Nachweise zur durchgeführten Maßnahme sind mit dem Antrag an den Schatzmeister einzureichen:
- Belege über die entstandenen Kosten (Rechnung, Eintrittskarte usw.)
- Anzahl der Kinder / Jugendlichen des Chores, die an der Maßnahme teilgenommen haben
Dem Chor wird nach Eingang des Antrages und der Unterlagen und nach erfolgter Prüfung die Höhe des Zuschusses mitgeteilt.
- Förderzeitraum
Der Förderzeitraum ist vom 01.07.19 bis zum 30.06.21.
Erlangen, den 28.05.19
gez. Norbert Mischke
Norbert Mischke
1. Vorstand
Richtlinie per Vorstandsbeschluss bis zum 30.09.2024 verlängert
Neugründung von Kinder- und Jugendchören
- Grundsätzliches:
Der Sängerkreis Erlangen-Forchheim sieht eine seiner Hauptaufgaben darin, die Jugendarbeit im Sängerkreis zu fördern. Dazu gehört u.a. einen Anreiz zu schaffen, mehr Kinder und Jugendliche für das Singen zu gewinnen. Um das zu erreichen, hat der Kreisvorstand folgende Aktion beschlossen:
- Aktion zur Förderung der Jugend:
Wird ein Kinder- oder Jugendchor neu gegründet, so unterstützt der Sängerkreis dieses mit Folgendem:
- Für die Neugründung erhält der Chor einen einmaligen Zuschuss von €250,00
- Der Sängerkreis trägt im ersten Jahr 50% der Chorleitervergütung.
- Für den ersten Auftritt übernimmt der Sängerkreis die angemessenen Kosten für ein T-Shirt für jedes aktiv mitsingende Kind / mitsingenden Jugendlichen unter der Bedingung, dass auf dem T-Shirt das Logo des Sängerkreises vorhanden ist. Ein Chorlogo kann selbstverständlich ebenfalls angebracht werden. Der Chor muss die T-Shirts selbst besorgen.
- Antrag und Zusage
Der Antrag ist formlos beim Schatzmeister des Sängerkreises im Rahmen der Entscheidung über die Neugründung mit folgenden Angaben einzureichen:
- Name des Chores und der des Hauptchores
- Datum der Neugründung
- Geplante Vergütung des Chorleiters
- Datum des geplanten ersten Auftritts
Die Entscheidung über die Gewährung des Zuschusses wird von der engeren Vorstandschaft zeitnah beschlossen und dem Chor mitgeteilt.
Vor dem ersten Auftritt ist an den Schatzmeister das Angebot / der Kostenvoranschlag für die T-Shirts zu senden. Die engere Vorstandschaft entscheidet auch hier zeitnah über die Übernahme der Kosten. Ggf. bittet sie den Chor, ein günstigeres Angebot einzuholen oder behält sich vor, den Zuschuss angemessen zu kürzen. Der Sängerkreis wird eine Vorlage für das Sängerkreislogo zur Verfügung stellen.
Eine Rechnungskopie mit Überweisungsbeleg ist abschließend beim Schatzmeister einzureichen, damit der Zuschuss gezahlt werden kann. Für die Gewährung des Zuschusses für den Chorleiter ist es erforderlich, dem Schatzmeister eine Kopie des Chorleitervertrages zuzusenden.
- Förderzeitraum
Der Förderzeitraum ist vom 1.10.2018 bis zum 30.09.2020.
Richtlinie per Vorstandsbeschluss bis zum 30.09.2024 verlängert
gez. Norbert Mischke
1. Vorstand
Förderung von Werbemaßnahmen der Chöre
Änderung
Förderung von Werbemaßnahmen der Chöre
- Grundsätzliches:
Mit den nachstehenden Fördersätzen will der Sängerkreises Erlangen-Forchheim die Chöre bei Aktivitäten zur öffentlichen Darstellung des Chores unterstützen. Die Aktivitäten können u.a. sein
- Auftritt im Internet
- Werbebroschüren
- Faltblätter
Von der Förderung ausgenommen sind jegliche laufende Kosten z.B. für die Homepage sowie Werbemaßnahmen für einzelne Konzerte.
- Fördersätze:
Für die Aktivitäten gewährt der Sängerkreis folgende Zuschüsse:
Kosten | % der Kosten |
Bis €300,00 | 25% |
Bis €500,00 | 40% |
Über €500,00 | Nach Vereinbarung |
- Antrag und Zusage
Der Antrag ist formlos beim Schatzmeister des Sängerkreises vor Durchführung der Aktivität zusammen mit einem Kostenvoranschlag / Angebot einzureichen. Die Entscheidung über die Gewährung des Zuschusses wird von der engeren Vorstandschaft zeitnah beschlossen und dem Chor mitgeteilt.
Eine Rechnungskopie mit Überweisungsbeleg ist abschließend beim Schatzmeister einzureichen, damit der Zuschuss gezahlt werden kann.
- Förderzeitraum
Der Förderzeitraum ist vom 1.10.18 bis zum 30.09 20.
Richtlinie per Vorstandsbeschluss bis zum 30.09.2024 verlängert
Erlangen, den 18.2.19
Gez. Norbert Mischke
1. Vorstand