Anerkennung der Gemeinnützigkeit

Grundsätzliches

Der Oberste Bayerische Rechnungshof hat im Jahre 2007 dem Fränkischen Sängerbund und damit dem Sängerkreis Erlangen – Forchheim zur Auflage gemacht, die Anerkennung der Gemeinnützigkeit bei den Finanzämtern zu beantragen.
Mit einher geht damit auch die Pflicht aller Chöre, die dem Sängerkreis Erlangen-Forchheim und damit dem Fränkischen Sängerbund ange- hören, auch selbst diese Anerkennung der Gemeinnützigkeit bei ihrem örtlich zuständigen Finanzamt zu beantragen.
Falls die Chöre dieses Antragsverfahren unterlassen, ist der Fränkische Sängerbund wie auch der Sängerkreis Erlangen-Forchheim nicht berechtigt, Vergünstigungen aller Art den Chören zukommen zu lassen,   z.B. Übernahme der GEMA-Gebühren.
Daher sollten alle Chöre die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beantragen.

Achtung: Gemeinnützigkeit hat nichts zu tun mit „e.V.“ Verfahren. Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Finanzamt auf. In der Regel möchte das Finanzamt Ihre aktuelle Satzung einsehen und wird ggf. Änderungen der Vereinssatzung einfordern, die dann in einer Generalversammlung ordnungsgemäß von den Mitgliedern zu beschließen sind.
Nach dieser Hürde ist im Normalfall nur noch ein Antrag auszufüllen und dann wird Ihrem Verein für 3 Jahre die vorläufige Anerkennung der Gemeinnützigkeit (= Freistellungsbescheid) erteilt.
In 3 Jahren sind dann die Kassenunterlagen und die Schriftführerberichte in Kopie zusammen mit einem Antragsformular beim Finanzamt einzureichen und dann erfolgt die erstmalige offizielle Anerkennung der Gemeinnützigkeit (= Freistellungsbescheid), die dann wieder für 3 Jahre gilt.

WICHTIG Die vorläufige Anerkennung der Gemeinnützigkeit, sowie alle weiteren Bescheide (d.h. die Freistellungsbescheide) des Finanzamts, sind immer in Kopie zur Geschäftsstelle des Fränkischen Sängerbundes zu senden, damit der Verband Kenntnis davon hat, dass diese wichtige Voraussetzung erfüllt ist, und die Vergünstigungen dem Verein zuteil werden können.

Noch Fragen?

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Fränkischen Sängerbundes. Adresse siehe unten oder an Ihr Finanzamt.
Hier die Daten unseres Verbandes in Coburg:
Fränkischer Sängerbund e.V.  –  Bahnhofstraße 30  –  96450 Coburg
Tel.: 09561 / 94499  –  Fax: 09561 / 75580  –  E-Mail: fsb.coburg@t-online.de
Im Internet unter der Homepage des Fränkischen Sängerbundes: www.fsb-online.de unter dem Service-Bereich können Sie sich auch das Formular „A“ ausdrucken.